Die Kostenfrage

Übernahme

Krankenhausbehandlungen werden nach ärztlicher Verordnung von der Krankenversicherung überwiegend und von der Unfallversicherung komplett übernommen. Sie können vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär oder ambulant erfolgen. Sie umfassen ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln sowie Leistungen zur Frührehabilitation.

Zuzahlung bzw. Befreiung von der Zuzahlung

Patienten ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für die vollstationäre Krankenhausbehandlung (stationärer Aufenthalt über mindestens einen Tag und eine Nacht) eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr. Der Aufnahme- und Entlassungstag zählen jeweils als ganzer Tag. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bitte die Befreiungskarte vorlegen.

Selbstzahler

erhalten eine Rechnung.

Wahlleistungen

  • Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer
  • Aufnahme von Begleitpersonen (bei erwiesener medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen)

Behandlungsvertrag

Die allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) und Pflegekostentarif sind rechtliche Grundlagen für die Krankenhausbehandlung. Sie enthalten wichtige Hinweise über die Krankenhausbehandlung, wie zum Beispiel die Berechnung der Kosten für die ärztliche Behandlung und die Pflege im Krankenhaus. Der Patient erhält eine Kopie des Behandlungsvertrags mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Das Gesetz schreibt vor, dass die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Sicherheit

Wertvolle Gegenstände und Bargeld können Sie an unserer Rezeption gegen eine Quittung im Tresor deponieren. Sollten z.B. Angehörige diese Dinge abholen wollen, müssen sie sowohl die Quittung als auch den Personalausweis vorlegen. Bitte Schmuck und große Geldbeträge nicht im Zimmer aufbewahren – das Krankenhaus übernimmt keine Haftung.

Telefon und TV

Selbstverständlich finden Sie auch Telefon und TV am Krankenbett vor. Die Nutzung ist für unsere Patienten eine kostenlose Serviceleistung.